Dies bedeutet, dass die zur Einsatzstrafe zu addierenden Strafen nur mit 3/5 bis ¾ ihres vollen Umfangs berücksichtigt werden. In speziellen Situationen, z.B. bei Seriendelikten oder bei Idealkonkurrenz oder wenn die Einsatzstrafe wesentlich geringer ist als die weiteren Strafen, kann von einer tieferen oder höheren Quote ausgegangen werden.