Damit ist vorliegend zu prüfen, welche Strafart für die jeweiligen Delikte auszusprechen wäre. Für den gewerbsmässigen Betrug kommt aufgrund der Strafhöhe nur eine Freiheitsstrafe in Betracht. Für die übrigen Delikte kommen sowohl eine Freiheits- wie auch eine Geldstrafe in Betracht. Vorliegend geht es neben dem gewerbsmässigen Betrug um die Beurteilung von mehrfachen falschen Anschuldigungen, Urkundenfälschungen, weiteren Vermögensdelikten und SVG-Delikten. Sämtliche Delikte stehen in engem Zusammenhang, sie dienten dem Beschuldigten dazu, ein Einkommen zu erzielen. Der Beschuldigte behauptet zwar, er arbeite seit Anfang 2015 bei BK.