4.4. Zusammenfassung Gesamthaft wären für die einzelnen Delikte – würde man sie je einzeln beurteilen – die nachfolgenden Strafen vorzusehen. Dabei werden diejenigen Delikte, für die theoretisch eine Geldstrafe in Frage kommt, mit der Einheit «Strafeinheit» bezeichnet. Unter Ziff. 4.5. wird dann die Strafart für diese Delikte diskutiert, um am Schluss unter Ziff. 4.6. die Fragen der Asperation und Kumulation klären zu können. Einsatzstrafe im Sinne von Art. 49 Abs. 1 StGB für die schwerste Straftat: Falsche Anschuldigung z.N. C.________ 70 Strafeinheiten