10 Strafeinheiten sind dafür angemessen. Es liegen Vorstrafen im SVG-Bereich vor, was sich ebenfalls leicht erhöhend auswirkt. Ebenfalls erhöhend wirkt sich die Delinquenz während laufendem Verfahren aus, insgesamt liegt das angemessene Strafmass bei 20 Strafeinheiten.