4.3.12. Missbräuchliche Verwendung von Kontrollschildern Der Strafrahmen reicht von 1 Tagessatz Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Gemäss den VBRS-Richtlinien, S. 8, wird die missbräuchliche Verwendung von Kontrollschildern mit einer Strafe ab 6 Strafeinheiten und einer Verbindungsbusse von mindestens CHF 200.00 sanktioniert. Leicht erhöhend wirkt sich aus, dass der Beschuldigte nicht nur einmal Kontrollschilder missbräuchlich verwendete. Das Tatverschulden ist als sehr leicht zu bezeichnen. 10 Strafeinheiten sind dafür angemessen.