38 4.3.11 Inverkehrbringen eines Personenwagens ohne Versicherungsschutz Der Strafrahmen für das vorliegende Delikt beträgt zwischen 1 Tagessatz Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Gemäss den VBRS-Richtlinien, S. 8, ist das Fehlverhalten mit einer Strafe ab 12 Strafeinheiten und einer Verbindungsbusse von mindestens CHF 200.00 zu sanktionieren. In der Zeitspanne bis am 29. März 2011 wurde das Delikt einmal festgestellt, weshalb 15 Strafeinheiten als Tatverschuldensstrafe angemessen erscheinen.