Für die Täterkomponenten liegen einschlägige Vorstrafen aus den Jahren 2009 und 2010 vor, diese wirken sich stark erhöhend aus. Der Beschuldigte zeigte keine Reue und delinquierte immer wieder in gleicher Art, was sich ebenfalls erhöhend auswirkt. Insgesamt ist ein Strafmass von 360 Strafeinheiten tat- und schuldangemessen.