Es liegen damit unzählige Delikte vor, zumal der Beschuldigte immer mit dem Auto zur «Arbeit» fuhr. Die Delikte werden in ihrer Gesamtheit beurteilt. Die Verletzung des Rechtsguts durch die Vielzahl der Delikte und die lange Deliktszeit ist als krass zu bezeichnen, dies wirkt sich gegenüber dem Referenzsachverhalt massiv erhöhend aus. Es liegt ein schweres Tatverschulden vor, 240 Strafeinheiten erscheinen dafür angemessen. Für die Täterkomponenten liegen einschlägige Vorstrafen aus den Jahren 2009 und 2010 vor, diese wirken sich stark erhöhend aus.