4.3.10. Führen eines Personenwagens trotz entzogenem Führerausweis in der Zeit vom 13. März 2009 bis 5. August 2013 Der Strafrahmen für das Delikt «Führen eines Personenwagens trotz entzogenem Führerausweis» beträgt 1 Tagessatz Geldstrafe bis Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Die VBRS-Richtlinien, S. 10, sehen eine Strafe von mindestens 18 Strafeinheiten bei einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 vor. Der Beschuldigte fuhr während ca. 3 Jahren immer wieder trotz laufendem Verfahren und trotz entzogenem Führerausweis. Es liegen damit unzählige Delikte vor, zumal der Beschuldigte immer mit dem Auto zur «Arbeit» fuhr.