37 Strafeinheiten. Die lange zurückliegenden, aber einschlägigen Vorstrafen wirken sich leicht (um 10 Strafeinheiten) erhöhend aus. Ebenfalls erhöhend (um 10 Strafeinheiten) wirkt sich aus, dass die Tat während laufender Strafuntersuchung und nach der Untersuchungshaft im Kanton Aargau begangen wurde. Ein Strafmass von 50 Strafeinheiten ist tat- und schuldangemessen.