Insgesamt ist das Tatverschulden leicht. Dem entspricht ein Strafmass von 100 Strafeinheiten. Die Vorstrafen aus lange zurückliegenden Vermögensdelikten wirken sich leicht erhöhend (um 20 Strafeinheiten) aus. Insgesamt ist ein Strafmass von 120 Strafeinheiten tat- und schuldangemessen.