Die hypothetische Strafe aus Tatkomponenten beträgt damit 15 Strafeinheiten. Der Beschuldigte hat Vorstrafen, wenn auch keine einschlägigen, weshalb eine leichte Erhöhung der Strafe auf 20 Strafeinheiten angemessen erscheint. Das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren wirkt sich neutral aus. Insgesamt erscheint der Kammer für eine Urkundenfälschung eine Strafe von 20 Strafeinheiten angemessen. Insgesamt liegen 13 Fälle von Urkundenfälschungen vor, weshalb für diese Delikte eine Strafe von 260 Strafeinheiten angemessen ist (13 Mal 20 Strafeinheiten).