4.3.3. Urkundenfälschung (13 Fälle) Wer eine Urkundenfälschung begeht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Der Strafrahmen reicht damit von 1 Tagessatz Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. Als Referenzsachverhalt ist folgender Sachverhalt hinzuzuziehen: Der Täter unterzeichnet einen Autoleasingvertrag mi falschem Namen, weil er selber mit vielen Betreibungen verzeichnet ist und keinen solchen Vertrag abschliessen könnte. Dafür könnte von 30 Strafeinheiten ausgegangen werden (VBRS-Richtlinien, S. 49).