34 Deliktsbetrag von rund CHF 6‘700.00 im Vergleich mit dem gesamten Deliktsbetrag von CHF 276‘000.00 als äusserst marginal (rund 2.5%) zu bezeichnen, weshalb sich unter diesem Titel keine Strafreduktion rechtfertigt. Die angemessene Strafe für das mittlere Tatverschulden liegt damit in der Grössenordnung von 36 Monaten Freiheitsstrafe. Mit Blick auf den oberwähnten „verwandten“ Referenzsachverhalt und der Tabelle für Wirtschaftsstrafdelikte ist diese Strafe auch angemessen.