Es wurden gezielt Kleinunternehmer betrogen, die sich durch ihre Kundenfreundlichkeit auszeichnen müssen. Die Unternehmer überprüften teilweise den Vertragspartner, indem sie die vorgeschobenen Unternehmen im Handelsregister suchten und sie tatsächlich auffinden konnten. Die vorgeschobenen Unternehmen waren scheinbar auch kreditwürdig. Um einen Grenzfall der Arglist handelt es sich – anders als die Verteidigung behauptet – jedenfalls nicht. Negativ ins Gewicht fällt schliesslich auch die lange Deliktszeit von ca. einem Jahr. Dieses Vorgehen führt zu einer mittelmässigen Erhöhung. Der Beschuldigte handelte mit direktem Vorsatz, was sich neutral auswirkt.