te/staak/MAS_Forensics/dok/Masterarbeiten_MAS_3/Graber_Tanja.pdf, besucht am 29. Juni 2016). Dort wird in Anlehnung an die alte bernische Überweisungspraxis bei Vermögensdelikten und die Form der «Tabelle Hansjakob» eine Tabelle für Wirtschaftsdelikte vorgeschlagen, die sich am Deliktsbetrag orientiert und z.B. bei einem Deliktsbetrag von CHF 300‘000.00 eine Freiheitsstrafe in der Grössenordnung von 2 Jahren vorsieht, dies allerdings ohne Berücksichtigung eines gewerbsmässigen Vorgehens (GRABER, a.a.O., S. 8; vgl. hiezu ZStrR 2007 S. 366 f.; Urteile der Kammer in SK 15/180 i.S. J.; SK 15 213 i.S. K.).