_ reichte der Beschuldigte hier eine ausführliche Strafanzeige gegen F.________ ein. Ein solches Vorgehen zeugt von einer erhöhten kriminellen Energie, was sich leicht straferhöhend auswirkt. Der Beschuldigte handelte mit Vorsatz, dies wirkt sich neutral aus. Es liegt insgesamt auch hier ein leichtes bis sehr leichtes Verschulden vor. Eine Strafe von 70 Strafeinheiten ist angemessen. Der Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft. Die Täterkomponenten wirken sich neutral aus. Insgesamt ist damit eine Strafe von 70 Strafeinheiten tat- und schuldangemessen für die falsche Anschuldigung gegen F.________.