31 4.2. Einsatzstrafe für das schwerste Delikt 4.2.1. Strafrahmen und Referenzsachverhalt Auszugehen ist vom abstrakt schwersten Delikt. Die Vorinstanz ist dabei zu Recht von der falschen Anschuldigung zum Nachteil von C.________ ausgegangen, da dieses Delikt zusammen mit der falschen Anschuldigung gegen die beiden Polizisten die höchste Strafdrohung, nämlich 20 Jahre Freiheitsstrafe, aufweist. Der Strafrahmen beträgt damit 1 Tagessatz Geldstrafe bis Freiheitsstrafe von 20 Jahren (Art. 303 Ziff. 1 Abs. 2 StGB).