Eine Freiheitsstrafe von 69 Monaten sei daher der objektiven und subjektiven Tatschwere angemessen. Die Täterkomponenten hätten noch stärker negativ ins Gewicht fallen müssen, der Beschuldigte habe Vorstrafen und zeige Null Achtung vor fremdem Vermögen und Eigentum. Er habe keine Reue gezeigt und sich während des gesamten Verfahrens renitent verhalten. Die Legalprognose sei schlecht. Es sei nicht vorstellbar, dass sich der Beschuldigte während längerer Zeit wohl verhalten werde.