Die Beteiligten hätten Schwachstellen ausfindig gemacht und diese ausgenutzt. Es liege ein sehr schweres objektives Verschulden vor, die Asperation der Vorinstanz sei nicht zu beanstanden. Eine Asperation von 3 Monaten für 13 Fälle von Urkundenfälschungen sei angemessen. Ebenfalls sei die Asperation im Zusammenhang mit den Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz angemessen, der Beschuldigte sei monatelang privat wie auch beruflich mit dem Auto unterwegs gewesen. Eine Freiheitsstrafe von 69 Monaten sei daher der objektiven und subjektiven Tatschwere angemessen.