Für den Hausfriedensbruch seien maximal 2 Monate zu asperieren. Für die Hehlerei des Baggers sei eine Asperation um 3 Monate angemessen, diesbezüglich sei der Beschuldigte allzu unvorsichtig gewesen: der Preis für den Ankauf des Baggers im Vergleich zu dessen Wert hätte ihn stutzig machen müssen. Der Beschuldigte habe zwar gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen, jedoch gehe die Vorinstanz diesbezüglich von unbewiesenen Sachverhalten aus, er habe nur einzelne Fahrten unternommen, um die Delikte zu begehen. Eine Asperation habe aus diesem Grund nur im Umfang von 6 Monaten zu erfolgen.