Die Betrugsopfer seien fahrlässig vorgegangen und hätten keine sorgfältigen Abklärungen getroffen. Für die Betrugsdelikte sei eine Strafasperation von 24 Monaten angemessen. Für die Urkundenfälschungen sei keine Straferhöhung vorzunehmen, da diese lediglich ein Mittel gewesen seien, die Betrugsdelikte zu begehen. Die Kupferdiebstähle seien nicht unbeachtlich gewesen und daher mit einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten zu belegen. Für den Hausfriedensbruch seien maximal 2 Monate zu asperieren.