Die Vorinstanz bewertete die einzelnen Straftaten wie folgt (pag. 4725 ff.): Falsche Anschuldigung z.N. C.________: 4 Monate Freiheitsstrafe (Einsatzstrafe) Erhöhung für: falsche Anschuldigung z.N. R.________ 2 Monate falsche Anschuldigung z.N. F.__