1. Das Urteil der Vorinstanz Die Vorinstanz erörterte zuerst die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung. Anschliessend bestimmte sie die Strafe der schwersten Tat (falsche Anschuldigung z.N. C.________) und erhöhte diese Strafe asperierend für die übrigen Schuldsprüche.