Der äusserst günstige Preis für ein neuwertiges Gerät und insbesondere der Passwortschutz weisen jedoch klar auf eine offensichtlich illegale Herkunft hin. Der Beschuldigte hätte damit wissen müssen bzw. ihm hätte bewusst sein müssen, dass der Laptop aus einem Diebstahl stammte. Der Schuldspruch wegen Hehlerei ist infolgedessen zu bestätigen. IV. Strafzumessung