AP.________ sagte bei der Kantonspolizei Zürich am 27. März 2013 aus, er und der Beschuldigte hätten gute und günstige Laptops gesucht. Sie hätten einen gewissen BH.________ danach gefragt, weil der immer wieder gute Ware gehabt habe. Tatsächlich habe BH.________ dann auch 2 Laptops beschafft und ihnen übergeben (pag. 1387 Antwort 2). Der Preis habe CHF 500.00 betragen (Pag. 1387 Antwort 3). Er habe den Laptop nicht benutzen können, da er passwortgeschützt gewesen sei (Pag. 1388 Antwort 10). Die Ware sei neuwertig gewesen.