Der Beschuldigte erklärte am 15. Januar 2013 bei der Kantonspolizei Bern, er habe den Laptop von AP.________ für CHF 250.00 gekauft, den dieser von einem gewissen BI.________ übernommen gehabt habe. BI.________ habe AP.________ 3 bis 4 Stück dieser Laptops übergeben. Der Beschuldigte habe den Laptop nie benutzen können, weil er nicht funktioniert habe (pag. 1384 Z. 16-27). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 13. Januar 2015 sagte der Beschuldigte dazu bloss, er habe gedacht, es sei beim Laptop alles in Ordnung (pag. 4588 Z. 15 f.).