__ einen Laptop hätte abkaufen müssen, wenn ihm doch ein kostenloses IPad versprochen worden sein soll. Aufgrund des Umstandes, dass die Laptops mit einem Passwort geschützt waren, der „Verkäufer" offenbar nicht bei einem Computergeschäft tätig war, dem Kauf „über die Gasse" und des tiefen Preises, musste der Beschuldigte damit rechnen, dass die Laptops gestohlen sein könnten. Es sind jedoch keine Hinweise vorhanden, dass der Beschuldigte am Einbruchdiebstahl, aus dem der Laptop stammt, in irgendeiner Weise beteiligt gewesen ist.