_: p. 1388 F+A 8). Die Laptops waren passwortgeschützt und konnten nicht verwendet werden (Beschuldigter: p. 1384 Z. 27, AP.________: p. 1388 F+A 10). AP.________ sagte aus, er und der Beschuldigte hätten Laptops gesucht und zusammen zwei Laptops für je CHF 500.00 von diesem „BH.________" gekauft (p. 1387 F+A 2 ff.). Der Beschuldigte behauptet dagegen, dass jeder Mitarbeiter ein IPad von AP.________ hätte