Schaden: ca. CHF 900.00; Mittäter / Teilnehmer: unbekannt; Privatkläger: AL.________, (Zivilklage: CHF 36'728.30). Am 2. August 2011 meldete der Geschädigte AL.________ der Kantonspolizei St. Gallen einen Einbruchdiebstahl in sein Reihenhaus in St. Gallen, wobei u.a. ein Laptop im Werte von CHF 897.00 gestohlen worden war (pag. 1366 ff.). Gleichentags konstituierte sich AL.________ als Straf- und Zivilkläger und machte Schadenersatzansprüche geltend (pag. 1374 f.).