Eventuell Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, begangen zwischen dem 12.07.2011 und 02.08.2011 in St. Gallen z.N. AL.________, indem der Beschuldigte zusammen mit unbekannten Mittätern in das Reihenhaus des Privatklägers durch das von den Genannten aufgebrochene Kellerfenster einstieg, sämtliche Räume durchsuchte und Bargeld, Schmuck, Computer, Mobiltelefone, Damentasche, Brieftasche, Fahrkarten/Abonnemente, Fahrzeugausweis und ein Etui entwendete. Deliktsbetrag CHF 35'828.30 (Deliktsblatt 13, pag. 1364 ff.); Deliktsbetrag: ca. CHF 500.00, ev. CHF 35'828.30; Schaden: ca. CHF 900.00;