1. Der Vorwurf Mit Anklageschrift vom 24. Juni 2014 warf die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten weiter folgendes vor (Ziff. 7.2., pag. 4323): Hehlerei, begangen zwischen dem 12.07.2011 und 11.09.2012 in Zürich und ev. anderswo z.N. AL.________, St. Gallen, indem er für CHF 250.00 oder 500.00 einen Laptop aus privater Hand (von AP.________ oder einem nicht näher bekannten BH.________) kaufte, welcher nachweislich aus einem Einbruchdiebstahl in St. Gallen stammte.