Den Schlüssel bloss in einen Milchkasten statt in den darüber liegenden Briefkasten zu legen, erscheint bei diesem dem Beschuldigten wichtigen und teuren Fahrzeug wenig plausibel. Nicht nachvollziehbar ist in dieser Situation auch, dass er AP.________ nicht wenigstens die Schlüssel persönlich übergab, wo er doch dachte, dass dieser ohnehin vor Ort, nämlich in der Wohnung von AX.________, weilte. Dass dies der Fall war, wird darüber hinaus von AP.________ und auch von AX.________ bestritten.