20 AP.________ aus diesem Grund zurück zog (pag. 2831 Antwort zu Frage 22). Es ist daher nicht anders möglich, als dass das Fahrzeug vom Beschuldigten zu AR.________ gelangte. • Es gab ein breites Netz von involvierten Unternehmen, die ein leeres Betreibungsregister aufwiesen, damit bei der Überprüfung durch die Getränkeunternehmen kein Verdacht aufkam.