GmbH (Abfrage www.zefix.ch; _______, besucht am 2. Februar 2016), welche das Fahrzeug übernahm. AQ.________ profitierte dann schliesslich nach eigenen Aussagen im Umfang von CHF 1‘000.00 vom Weiterverkauf des Dodge Ram an die AV.________ Garage (EV AQ.________, pag. 1964). AR.________ liess den Wagen schliesslich auf die AS.________ GmbH registrieren. Wie das Fahrzeug zu AR.________ gelangte, konnte nicht nachgewiesen werden. Gestützt auf die glaubhaften Aussagen von AP.________ geht die Kammer aber davon aus, dass der Beschuldigte mit AR.________ weiter „geschäftete“ und sich