Die Veräusserung des Fahrzeugs musste für den Beschuldigten rentieren, zumal AP.________, wie er selber glaubhaft aussagte, den Wagen seinerseits veräussert hätte, wenn ihm der Beschuldigte die Schlüssel tatsächlich übergeben hätte (pag. 2831). • Interessant ist weiter, dass der Beschuldigte im «Rückgabeprotokoll» das Fahrzeug mit «2 Schlüsseln» übergeben habe. Der Beschuldigte hatte ja stets bestritten, beide Wagenschlüssel besessen zu haben. Gestützt auf die glaubhaften Aussagen von AP.________ ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte über beide Fahrzeugschlüssel verfügt hat.