__ GmbH einzig den Zweck erfüllte, ihren Namen für die Getränkebetrügereien, die rechtskräftig beurteilt sind, zur Verfügung zu stellen. Dafür, dass der Beschuldigte tatsächlich Angestellter des Unternehmens war, gibt es keine Hinweise. Im Übrigen gibt auch niemand der befragten