_, sondern von AU.________ unterzeichnet ist. Daraus ist ersichtlich, dass der Beschuldigte seine Aussagen dem jeweiligen Beweisergebnis anpasst. Dies gilt als Lügensignal. • Beim Beschuldigten wurden mehrfach Hausdurchsuchungen vorgenommen. Auch wenn die Polizei geradezu nach derartigen Unterlagen suchte, wie sie der Beschuldigte an der Hauptverhandlung vorlegte, könnte ein Übersehen dieser wichtigen Dokumente generell nicht ausgeschlossen werden. Das ist jedoch dann anders, wenn die Dokumente – wie der Beschuldigte behauptet - sozusagen offen „vor der Nase“ in seiner Werkstatt gelegen seien, mithin kaum zu übersehen gewesen seien (pag.