• Nachdem AP.________ seinerseits in seiner Befragung vom 12. Dezember 2012 bestritten hatte, vom Beschuldigten den Dodge übernommen und eine Quittung dafür ausgestellt zu haben (pag. 1933 Antwort 15), sagte der Beschuldigte an der Konfrontationseinvernahme mit AP.________ vom 26. März 2013 bei der Kantonspolizei Zürich aus, er habe den Dodge nicht persönlich an AP.________ zurückgegeben. Er habe ihn bei AX.________ abgestellt und den Schlüssel in den Briefkasten gelegt.