Der Beschuldigte macht geltend, er habe den Dodge zurückgegeben. Dafür brachte er unterschiedliche Versionen vor: • In der Einvernahme vom 19. Juni 2012 machte er bei der Kantonspolizei Bern geltend, er habe mit der Firma AM.________ GmbH vom 1. April bis 31. Oktober 2011 einen befristeten Arbeitsvertrag gehabt (pag. 3143 Z. 93 ff.). Der Geschäftsführer des Unternehmens sei AP.________ gewesen. Er sei damals einen von der AM.________ GmbH geleasten Dodge gefahren (pag. 3144 Z. 136 ff.). Er und AP.________ hätten beide je einen Schlüssel zum Dodge gehabt.