5.4.2. Bestrittener Sachverhalt Umstritten ist dagegen, ob der Beschuldigte, der primär den Dodge fuhr und in „Obhut“ hatte, diesen Wagen nach Vertragsende und wem zurückgab und wie es zur Einlösung des Dodge am 11. November 2011 auf die AS.________ GmbH kam, wobei im Fahrzeugausweises der Code 178 „Halterwechsel verboten“ nicht mehr vorhanden war.