5.4.1. Unbestrittener Sachverhalt Der äussere und unbestrittene Sachverhalt lässt sich kurz zusammengefasst in den Akten der Kantonspolizei Zürich (pag. 1891 f.) nachlesen: Anfangs Juli 2011 begaben sich A.________ und AP.________ in die Garage BB.________ AG in BM.________. Dort interessierte sich A.________ für einen Dodge Ram. A.________ gab an, den Wagen auf die Firma AM.________ GmbH zu leasen. Die ausgefüllten Verträge nahmen A.________ und AP.________ mit und legten diese AU.________, damaliger Geschäftsführer mit Einzelunterschrift der Firma AM.________ GmbH, am 7. Juli 2011 zur Unterschrift vor.