Es sei unglaubhaft, dass der Beschuldigte zwei Schlüssel zurückgegeben haben wolle, wenn er immer nur über einen verfügt habe. AP.________ habe viel zugegeben, auch solches, welches ihm nicht hätte nachgewiesen werden können. Der Beschuldigte hingegen habe nur eingestanden, was ohnehin erwiesen gewesen sei. Die Rolle des Beschuldigten sei nicht mehr klar zu eruieren gewesen, jedoch sei klar, dass er den Dodge veruntreut habe. Es könne aber offen bleiben, was er mit dem Geld gemacht habe. Der Beschuldigte sei damit wegen Veruntreuung schuldig zu erklären.