4. Die Argumente der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte, den vorinstanzlichen Schuldspruch zu bestätigen. Sie führte aus, der Weg des Fahrzeugs könne nicht mehr lückenlos nachgewiesen werden. Der Beschuldigte habe betreffend Rückgabe des Dodge Ram die Unwahrheit gesagt, er habe verschiedene Versionen derselben Ereignisse geltend gemacht. Beim Fahrzeugübergabeprotokoll handle es sich um eine Fälschung. Es sei unglaubhaft, dass der Beschuldigte zwei Schlüssel zurückgegeben haben wolle, wenn er immer nur über einen verfügt habe.