12 habe nicht geklärt werden können. Das Übergabeprotokoll sei vorhanden gewesen. Es sei glaubhaft, dass er das Fahrzeug ohne Benefit zu erzielen, zurückgegeben habe, zumal er es nicht selber geleast gehabt habe. Die Aussagen von AP.________ seien nicht glaubhafter als seine eigenen. Es sei nicht nachgewiesen, dass er das Fahrzeug verkauft habe.