Da der Dodge Ram dem Beschuldigten gemäss den obigen Ausführungen durch die AM.________ GmbH anvertraut worden ist, kann der eventualiter überwiesene Diebstahl mangels Bruch des Gewahrsams nicht erfüllt sein (vgl. TRECHSEL/CRAMERI in: Trechsel/Pieth [Hrsg.], Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 2. Aufl., Dike Verlag AG, Zürich/St. Gallen 2013, Art. 138 N 25 f.). 3. Die Argumente des Beschuldigten Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung beantragte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der Veruntreuung. Dazu machte er zusammengefasst geltend, die Beweiswürdigung der Vorinstanz überzeuge nicht, seine Rolle