Durch den Verkauf des Dodge Ram, an welchem der Beschuldigte beteiligt gewesen ist, hat sich der Aneignungswille manifestiert. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich und in der Absicht, sich unrechtmässig zu bereichern. Der Tatbestand der Veruntreuung z.N der AM.________ GmbH wie auch der O.________ AG i.S.v. Art. 138 Ziff. 1 Abs. 1 StGB ist erfüllt.