3 und p. 709). Die genaue Rolle des Beschuldigten kann vorliegend zwar nicht eruiert werden. So war er offensichtlich beim Weiterverkauf an BA.________ bei der AV.________ Garage nicht anwesend (p. 1948 F+A 5 ff.). AQ.________ bestätigte dies (p. 3016 F+A 4). Die gesamten Umstände und insbesondere die zeitliche Nähe sprechen jedoch klar dafür, dass der Beschuldigte beim Sachverhalt gemäss Ziff. 1 der Anklageschrift beteiligt gewesen ist und Geld für den Dodge Ram erhalten hat.