Das Übergabeprotokoll vermag aufgrund der gesamten Umstände nichts zur Entlastung des Beschuldigten beizutragen, im Gegenteil. Im Übrigen ist es schlichtweg unglaubwürdig, dass der finanziell nicht sehr starke Beschuldigte ein Fahrzeug, in dessen Besitz er ist und welches ihm dermassen viel bedeutet, einfach hergeben würde, ohne einen Benefit zu erhalten. Zu erwähnen ist auch, dass der Beschuldigte bereits früher einmal ein geleastes Fahrzeug veruntreut hat und dafür verurteilt worden ist (vgl. Vorakten SG .________ betreffend Urteil vom 12.08.1998 des Strafgerichts Basel-Stadt, p. 628 Ziff. 3 und p. 709).