Bei der Unterschrift mit welcher die Rückgabe des Dodge Ram quittiert worden sein soll, handelt es sich auch nicht um diejenige von AP.________ bzw. „Chefbuchhalter AZ.________", welcher gemäss Ausführungen auf der Kündigung dafür zuständig wäre, sondern um diejenige von AU.________. Diesbezüglich ist bekannt, dass von dieser Unterschrift ein Stempel existiert (p. 4596 Z 16 ff.). Das Übergabeprotokoll vermag aufgrund der gesamten Umstände nichts zur Entlastung des Beschuldigten beizutragen, im Gegenteil.